I. VERTRAGSINHALT
1. Unsere Serviceleistungen erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich werktags zwischen 8.00 und 17.00 Uhr (Normalstunden). Die Leistungen werden je nach Bedarf beim Kunden, in unseren Geschäftsstellen oder durch den zentralen Telefonservice erbracht.
2. Der Kunde fordert die Leistungen unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen bei ZEISBERG CNC-Systeme GmbH schriftlich an.
3. Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich, dass der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während der Servicearbeiten am Installationsort anwesend ist. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass nicht von den der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH vertretenen Herstellern gefertigte oder gelieferte Ersatzteile den öffentlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. 4. Servicearbeiten werden nur durch Servicemitarbeiter der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH oder durch Dritte, die die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH schriftlich beauftragt hat durchgeführt.
5. Der Kunde muss vor Beginn der Serviceleistungen sämtliche gespeicherten Daten von Steuerungen so gesichert haben, dass sie im Fall der Löschung mit vertretbarem Aufwand wieder erstellt werden können.
6. Jeder Serviceeinsatz ist vom Auftraggeber oder dessen Vertreter im Beisein unseres Technikers abzunehmen und zu bestätigen.
7. Voraussetzungen für Serviceleistungen im Ausland sind:
- die Anerkennung des Landes durch die BRD.
-
der Anschluss des Landes an ein Linienflugnetz.
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel.
-
weltweites Telefonnetz.
8. Die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH behält sich vor, Einsätze nicht vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit der Mitarbeiter für nicht gewährleistet hält.
II. KUNDENDIENSTGEBÜHREN
1. Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand.
- nach einem im Voraus vereinbartem Festpreis.
- nach Pauschaltarifen.
Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit wenn die Dienstleistungen innerhalb eines Jahres nach Bestellung erfolgen.
2. Für jeden Auftrag wird mindestens 1 Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden auf halbe Stunden aufgerundet. Im Einzelfall können auch die Stunden für die Vorbereitung eines Serviceeinsatzes berechnet werden.
3. Materialaufwand sowie Reisekosten werden getrennt berechnet.
4. Dem Techniker ist vom Auftraggeber die aufgewendete Arbeits-, Reise- und Wartezeit als Rechnungsgrundlage für beide Teile zu bescheinigen. Bei der Verweigerung gelten die Aufzeichnungen des Technikers als Berechnungsgrundlage.
5. Die Berechnung erfolgt nach den jeweils geltenden Service- und Reisekostenrichtlinien der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH.
III. MATERIAL
1. Die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH kann defekte Teile nach eigener Wahl austauschen oder instand setzen. Ausgetauschte Teile gehen in den Besitz der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH über. Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen erfolgt zum Neupreis. Ersatzteile bleiben Eigentum der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH aus diesem Vertrag zustehen. Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung gestellt.
IV. VERSAND
1. Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Ersatzteile an die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.), weiterhin hat er für fachgerechte Verpackung Sorge zu tragen.
2. Die Kosten für An- und Abtransport von Ersatzteilen, Werkzeuge und Messmittel gehen zu Lasten des Kunden. |
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V. GEWÄHRLEISTUNG
1. Die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH gewährt die Bereitstellung von Serviceleistungen durch geschultes Personal und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, sofern deren Produkte nicht offiziell abgemeldet wurden.
2. Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von ZEISBERG CNC-Systeme GmbH durch erneute Instandsetzung oder Austausch nachgebessert.
3. Für Ersatzteile gilt eine Gewährleistung von 3 (drei) Monaten.
4. Weitere Gewährleistungen, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 3 (drei) Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
6. Die Gewährleistung entfällt, wenn Ersatzteile ohne schriftliche Einwilligung von ZEISBERG CNC-Systeme GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt wurden.
7. Auskünfte unserer Techniker, die von ZEISBERG CNC-Systeme GmbH nicht schriftlich bestätigt werden haben für die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH keine Verbindlichkeit.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzüge zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar. Bei längerfristigen Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt.
VII. HAFTUNG
1. Eine Haftung der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit, besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung, es sei denn, dass die schuldhafte Pflichtverletzung eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren Vertrauenstatbestand betrifft.
2. Für alle übrigen Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3. Für Schäden, die vom Kunden gestellte Kräfte verursacht werden, haftet ZEISBERG CNC-Systeme GmbH nicht.
4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter, haftet die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH nicht.
5. Etwaige Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Vorschriften bestehen nur in dem Umfang, in dem bei der Auftragsannahme mit dem Eintreten von Schäden nach den der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH vom Kunden mitgeteilten Umständen (z.b. Aufstellungsort und Inbetriebnahme) vernünftiger Weise zu rechnen war.
6. Soweit Schadenersatzansprüche nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfasst dieser Ausschluss auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen und leitende Angestellte, sowie die persönliche Haftung der ZEISBERG CNC-Systeme GmbH Mitarbeiter.
7. Schadenersatzansprüche gegen die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH aufgrund schuldhafter Vertragsverletzung verjähren innerhalb 6 (sechs) Monaten. Im übrigen verjähren Schadenersatzansprüche gegen die ZEISBERG CNC-Systeme GmbH spätestens mit Ablauf eines Jahres nach der Durchführung der Vertragsleistung.
8. Bedingungen des Auftraggebers, die zu unseren Vertragsbedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns auch dann nicht verbindlich, wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen, oder der Auftraggeber die Notwendigkeit seines Widerspruches gegen unsere Bedingungen in seiner Bestellung ausgeschlossen hat. Die Abnahme und Ausführung schließen nicht die Anerkennung der Bedingungen des Auftraggebers durch uns ein. Unsere Leistungstarife und Bedingungen für Gestellung von Montagepersonal gelten als vom Auftraggeber anerkannt, wenn dieser unsere/n Techniker bestätigt, und zwar auch dann, wenn keine schriftliche Bestätigung vorliegt.
VIII. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Amtsgericht Frankfurt am Main. |